Satzung des JUP e.V.
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Zweck und Charakter
2.1.
Der Zweck des Vereins ist die Ausgestaltung eines selbstverwalteten Jugendzentrums.
Der Verein möchte Jugendliche bei ihrem Selbstfindungsprozess auf sozialem,
kulturellem und künstlerischem Gebiet unterstützen. Dazu bekommen
Jugendliche und junge Erwachsene auch Angebote außerschulischer Jugendarbeit
unterbreitet. Jugendlichen, die sich in Problemsituationen befinden, soll
durch den Verein Beratung und Hilfe zukommen. Das Unabhängige Jugendzentrum
Pankow – JUP e.V. sieht sich somit als aktiver Teil einer Gesellschaft,
in der die Menschenrechte nach den Beschlüssen der UN-Konvention für
Kinder und Jugendliche vom 2. September 1990 verwirklicht und gesichert sind.
Der Verein ist bestrebt etwas zum friedlichen und gleichberechtigten Zusammenleben
von Menschen unterschiedlicher Herkunft, Hautfarbe, Sprache, Kultur, Religion
oder Weltanschauung beizutragen. Vor dem Hintergrund einer demokratischen,
am Menschen orientierten Jugendkultur soll insbesondere die Selbstbestimmung
und das selbstverantwortliche Leben Jugendlicher und junger Erwachsener gefördert
werden. Wir streben die Gleichberechtigung von Menschen unterschiedlichen
Geschlechts und unterschiedlicher sexueller Orientierungen an.
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Satzung (rtf-Datei) - Eintragung erfolgte ins Vereinsregister am 08.03.2007

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